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Luftaufnahme von Kohlekraftwerken in Deutschland
© Bernd Lauter / Greenpeace

Greenpeace deckt auf: Milliardenentschädigung für Braunkohlekonzerne ungerechtfertigt

Kein kleiner Rechenfehler, sondern eine Fehlkalkulation nahezu um den Faktor 13: Statt 4,35 Milliarden an Entschädigungen für den Kohleausstieg stehen den deutschen Braunkohlekonzernen maximal 343 Millionen Euro zu. Dies ist das Ergebnis der Analyse der Klima-Denkfabrik EMBER, die zusammen mit Greenpeace eine unter Verschluss gehaltene Berechnungsformel aus dem Wirtschaftsministerium entschlüsselt hat.  „Wirtschaftsminister Altmaier hatte die Formel zur Berechnung der Entschädigungen bewusst zur Verschlusssache erklärt“ sagt Karsten Smid, Greenpeace-Eyxperte für Energie.  „Die realitätsfernen Berechnungen aus dem Hause Altmaier werden vor der EU-Kommission kaum Bestand haben. Die Entschädigungsmilliarden an RWE und LEAG müssen neu verhandelt werden.“

Wirtschaftsminister Altmaier hatte zunächst gegenüber Greenpeace angeführt: „Die Höhe der Entschädigungsleistungen und deren formelbasierte Entschädigungslogik spielen eine herausragende Rolle im laufenden beihilferechtlichen Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission.“ Die Herausgabe hätte nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen. Im Rechtsstreit „Greenpeace gegen Bundeswirtschaftsministerium“ (BMWi) übermittelten die Anwälte des Wirtschaftsministeriums nache monatelangem Streit die Formel mit allen zugehörigen Annahmen. 

Kritik an drei Schlüsselannahmen

Die Analyse zeigt, dass die vom BMWi verwendeten Parameter realitätsfremd sind. Die Analysten kritisieren insbesondere drei Schlüsselannahmen, die zu einer systematischen Überbewertung der Entschädigungszahlungen führen:

  • Die Annahmen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Strom- und CO2-Preisen sind willkürlich. Sie unterschlagen, dass die Rentabilität von Braunkohlekraftwerken im Laufe der Zeit kontinuierlich gesunken ist. So setzt das Wirtschaftsministerium den CO2-Preis mit 16,50 Euro statt mit 25,50 Euro pro Tonne an. Und der Preis steigt weiter an. Zieht man die aktuellstenTerminpreise vom 5. Mai 2021 zur Bewertung heran, nämlich 50 Euro pro Tonne gemäß EU-Emissionshandelssystem, würden die Ausgleichszahlungen nur 143 Millionen Euro betragen.
  • Durch die Abschaltung von Kraftwerken oder die Beendigung der Tagebautätigkeit können Fixkosten reduziert werden, doch das wird vom Ministerium nicht berücksichtigt. Durch Stilllegung können fast alle Kraftwerksfixkosten und etwa 20 Prozent der Minenfixkosten eingespart werden. Allein damit würde sich die Ausgleichszahlung mehr als halbieren, auf 2,14 Milliarden Euro.
  • Für vorgezogene Kraftwerksabschaltungen ist ein Ausgleichszeitraum vorgesehen, doch der ist in der Kalkulation des Bundeswirtschaftsministerium übertrieben lange angesetzt: Das BMWi rechnet mit Entschädigungsleistungen für vier beziehungsweise fünf Jahre, je nach Schließungsdatum der Anlage. Eine Begründung für diese Annahme wurde nicht geliefert. Das Öko-Institut argumentiert, dass die Zahlungen auf drei Jahre begrenzt werden sollten. Diese Maßnahme kann die Entschädigungszahlungen um 35 Prozent reduzieren: von 4,35 Milliarden auf 2,83 Millarden Euro.

Jede der drei Annahmen für sich betrachtet, würde den Ausgleichsbetrag drastisch reduzieren. Zusammengenommen würde sich die Entschädigung durch die Wahl realitätsnaher Annahmen von 4,4 Milliarden Euro auf maximal 154 Millionen Euro für RWE und 189 Millionen Euro für die LEAG in der Lausitz reduzieren. 

Berücksichtigt man zusätzlich noch die ursprünglichen Businesspläne des Vorbesitzers Vattenfall, der keine Tagebauerweiterungen vorsah, dann ginge die LEAG vollständig leer aus. Denn obwohl die hochtrabenden Pläne der LEAG wohl nur auf dem Papier und als Wunschvorstellung in der Chefetage existieren, will das Unternehmen auch dafür Geld vom Staat sehen. Doch die EU-Kommission wird kaum zulassen, dass Luftschlösser entschädigt werden. Auch sie spricht von kontrafaktischen Annahmen bei der Entschädigungshöhe der LEAG.  

Entschädigung mit europäischem Beihilferecht unvereinbar

Die realitätsfernen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums führen zu einer Überkompensation, die grob wettbewerbswidrig ist. Die EU-Wettbewerbskommission hat bereits ein förmliches Verfahren zur Überprüfung der vom BMWi ermittelten Milliardengeschenke an LEAG und RWE eingeleitet. Greenpeace wird im Verfahren zum EU-Wettbewerbsrecht Einspruch wegen ungerechtfertigter Beihilfen stellen und die im Rechtsstreit erlangten Berechnungsgrundlagen der Kommission einschließlich der Analyse des EMBER-Instituts übermitteln.

„Altmaiers Geheimniskrämerei schlägt jetzt wie ein Bumerang zurück“, sagt Karsten Smid. „Deutschland muss der Kommission erklären, warum die deutschen Braunkohlekonzerne vom Bundeswirtschaftsministerium ein unverdientes Milliardengeschenk erhalten sollten.“

Update vom 3.6. 2021

Anfang Juni reichte Greenpeace bei der EU-Kommission eine Stellungnahme gegen die in Milliardenhöhe geplanten Entschädigungszahlungen der Bundesregierung an die beiden  Braunkohlekonzerne RWE und Leag ein. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstößt die Bundesregierung mit den deutlich zu hohen Summen gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht. Im Verfahren, mit dem die EU-Wettbewerbskommission die bisher geplante Entschädigungssumme überprüft, endet am 7. Juni die Eingabefrist.  „Greenpeace liefert die Fakten nach, die Altmaier der EU-Kommission verschweigt“, so Smid.


Verwirrspiel um „formelbasierte Entschädigungslogik“  

Aus internen Dokumenten des BMWi leitet Greenpeace die Chronologie der Milliardenversprechen ab: Unstrittig ist, dass das BMWi zunächst eine Formel erarbeitete, mit der es die Entschädigungshöhe ermittelte. Auch wenn diese Formel letztlich nicht in der Kabinettsfassung des Gesetzes gelandet ist, so war sie doch die relevante Grundlage für die Berechnung der Entschädigungssumme, die von Beginn an mit 4,35 Milliarden Euro im Gesetz beziffert wurde. Die vom BMWi in der Gesetzesbegründung genannte „formelbasierte Entschädigungslogik“ basiert in ihren Eckpunkten exakt auf den Annahmen dieser Formel. Die überhöhten Entschädigungszahlungen waren darüber hinaus Ausgangsbasis der vomBMWI geführten Verhandlungen mit RWE und Leag.

Anm. d. Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Artikels war von 145 Millionen Euro realistischen Entschädigungsansprüchen für RWE die Rede, tatsächlich beläuft sich die errechnete Summe auf 154 Millionen Euro. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Stellungnahme für die EU-Kommission

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